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Wahlhelfer*innen für die Europawahl gesucht!

 

Wahlhelfer für die Europawahl am 09.06.2024 gesucht!

Am 09.06.2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Dafür wird die Mithilfe möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger aus der Samtgemeinde Bardowick benötigt.

Was ist ein Wahlehrenamt?

Die ehrenamtlich tätigen Wahlhelfer/innen sind Mitglieder der Wahlvorstände.

In der Samtgemeinde Bardowick und ihren Mitgliedsgemeinden sind 9 Wahlbezirke (Wahlräume) und weitere Briefwahlbezirke gebildet worden. Für jeden Wahlbezirk wird jeweils ein Wahlvorstand berufen. Der Wahlvorstand besteht aus

- der/dem Vorsitzenden

- der/dem stellvertretenden Vorsitzenden

- der/dem Schriftführer/in

- der/dem stellvertretenden Schriftführer/in

- 4 Beisitzern/innen

 

Wer kann ein Wahlehrenamt übernehmen?

Grundsätzlich kann jede/r Wahlberechtigte ein Wahlehrenamt ausüben.

Grundsätzlich ist wahlberechtigt, wer

  - Deutsche/r / EU-Bürger/in ist,

  - das 16. Lebensjahr vollendet hat,

  - seit mind. 3 Monaten in der BRD oder in einem Mitgliedsstaat der EU wohnt

  - nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich: Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass sich in jedem Wahlvorstand erfahrene Personen befinden. Neue Wahlhelfer sind gerne gesehen. Ganz besonders sei darauf hingewiesen, dass bei der Berufung der Wahlvorstände auch Menschen mit Behinderung herzlich willkommen sind.

 

Wie erfolgt die Berufung in ein Wahlehrenamt und wer wird berufen?

Die Berufung in den Wahlvorstand erfolgt durch die Samtgemeinde Bardowick. Die Auswahl erfolgt durch Zufallsprinzip aus den Einwohnermeldedaten. Vorwiegend werden die folgenden Personen bei der Auswahl berücksichtigt:

  - Wahlberechtigte, die sich freiwillig als Wahlhelfer/in gemeldet haben,

  - Wahlberechtigte, die von Parteien/Wählergruppen benannt worden sind,

  - Bedienstete der Samtgemeinde Bardowick,

  - Wahlberechtigte, die als Bedienstete von Bundes-/Landesbehörden benannt worden sind.

 

Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?

Über die Einzelheiten des Wahlablaufs werden alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer rechtzeitig vor der Wahl informiert. Ein detaillierter Überblick wird per Leitfaden und / oder in einer Wahlschulung vermittelt.

 

Vorab das wichtigste in Kürze:

Der Wahlvorstand ist für die Durchführung der Wahl am Wahltag im jeweiligen Wahlraum, die Auszählung der Stimmen und Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses verantwortlich.

Wahlvorsteher/in und/oder stellvertretende/r Wahlvorsteher/in

- Ggf. Teilnahme an der Wahlschulung

- Einteilung der Schichten

- Abholung der Wahlunterlagen am Freitagabend oder Samstagvormittag vor der Wahl

- Leitung bei der Wahlhandlung und Stimmenauszählung

- Bekanntgabe der Entscheidungen des Wahlvorstandes und des Wahlergebnisses

- Abgabe der Wahlunterlagen am Abend gemeinsam mit dem/der Schriftführer/in

 

Schriftführer/in und/oder stellvertretende/r Schriftführer/in

- Ggf. Teilnahme an der Wahlschulung

- Führung des Wählerverzeichnisses (Eintragung der Stimmabgabevermerke)

- Ausfüllen der Wahlniederschriften (Vordruck)

- Erfassen des Ergebnisses

- Aufnahme eventueller Vermerke während der Wahlhandlung und Auszählung

- Abgabe der Wahlunterlagen am Abend gemeinsam mit dem/der Vorsteher/in

 

Beisitzer/innen

- Kontrolle der Wahlbenachrichtigungskarten / Personalausweise

- Ausgabe der Stimmzettel

- Ordnen des Zutritts zum Wahlraum / zu den Wahlkabinen

- Sortierung / Zählung der Stimmzettel

 

Wie läuft der Wahltag ab?

Der Wahlvorstand kann sich in zwei Schichten aufteilen. Die Aufteilung übernimmt der/die Wahlvorsteher/in. Die Teilnehmer/innen der ersten Schicht finden sich am Wahltag um 07.30 Uhr im Wahlraum ein, um Vorbereitungen zu treffen (Aufbau, Ausschilderung, etc.). Die Wahlhandlung beginnt um 08.00 Uhr. Gegen Mittag kann ein Schichtwechsel erfolgen.

Um 18.00 Uhr endet die Wahlhandlung, es finden sich alle Wahlvorstandsmitglieder zur Auszählung der Stimmen im Wahllokal ein. Die Auszählung dauert ca. 2 Stunden, im Anschluss erfolgen die telefonische Ergebnisübermittlung und Aufräumarbeiten.

 

Erhalten die Wahlvorstandsmitglieder eine Aufwandsentschädigung?

Die Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine kleine Aufwandsentschädigung, das sogenannte Erfrischungsgeld. Eine Kleinigkeit für das leibliche Wohl wird darüber hinaus zur Verfügung stehen.

 

Wer als Wahlhelfer im Wahlvorstand tätig sein möchte, meldet sich gerne beim Wahlteam der Samtgemeinde Bardowick.

Das Wahlteam steht auch gerne für Fragen zur Verfügung.

 

E-Mail: wahl@bardowick.de

Telefon: 04131 1201-165

 

Vielen Dank für Ihr Engagement!

 

   
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