Samtgemeinde Bardowick
Zum Digitalen Rathaus
Wappen der Region
Bürger
Tourismus
Wirtschaft
Marktplatz
Aktuelles
 

Weitergabe von Daten aus dem Melderegister

Nach dem Niedersächsischen Meldegesetz (NMG) können Einwohnerinnen und Einwohner der Weitergabe ihrer Daten aus dem Melderegister in den nachstehenden Fällen ohne Angabe von Gründen widersprechen (§ 30 Abs. 2 und § 34 Abs. 5 NMG):

  • öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften über Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören; dies gilt nicht für die Mitteilung, dass der Ehegatte einer anderen oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehört (§ 30 Abs. 2 NMG),
  • Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (§ 34 Abs. 1 NMG),
  • Auskünfte an Träger für Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren, Volksinitiativen (§ 34 Abs. 2 NMG)
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- oder Ehejubiläen (§ 34 Abs. 3 NMG)
  • Adressbuchverlage (§ 34 Abs. 4 NMG)

Soweit Einwohnerinnen und Einwohner von diesem Recht Gebrauch machen wollen, ist dies kostenfrei und jederzeit schriftlich ohne Angabe von Gründen möglich.

Das Bürgeramt der Samtgemeinde Bardowick, Schulstraße 12, 21357 Bardowick, Zimmer E.3 oder E.4 hält auch entsprechende Vordrucke bereit.

Die eingereichten Widersprüche werden angenommen; eine gesonderte schriftliche Bestätigung wird nicht  erteilt.

Eingelegte Widersprüche gelten bis auf Widerruf fort.

Zum Thema