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Gebühren sparen durch einen 2. Wasserzähler?

Die Abwassergebühren werden nach der Abwassermenge, die in die Kanalisation eingeleitet wird, berechnet. Als Abwassermenge gilt dabei grundsätzlich die Frischwassermenge, die Sie von Ihrem Trinkwasserversorger beziehen. Wenn Sie durch einen geeichten Wasserzähler nachweisen, dass ein Teil der Frischwassermenge nicht in die Kanalisation eingeleitet wurde, brauchen Sie für diese Teilmenge keine Abwassergebühren zahlen.

 

Gibt es Ausnahmen?

Bei der Anschaffung von privaten Schwimmbecken stellt sich vielleicht die Frage, ob für die Befüllung des Pools Abwassergebühren anfallen. Das Wasser in Schwimmbecken wird i. d. R. mit chemischen Zusatzstoffen (z.B. mit Chlor) behandelt, um eine Verkeimung zu verhindern und kann daher nicht zur Garten- bzw. Grünanlagenbewässerung eingesetzt werden. Daher ist Frischwasser, welches zur Befüllung eines Schwimmbeckens verwendet worden ist, vom Frischwasserabzug grundsätzlich ausgeschlossen, weil es als Schmutzwasser i. S. d. § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu entsorgen ist.

 

Rechnet sich der Einbau eines zusätzlichen Zählers?

Durch den Kauf eines Wasserzählers,  den Einbau durch eine Fachfirma (sofern Sie den Einbau nicht selbst vornehmen) sowie die Gebühren für die Abnahme und Genehmigung des Zählers entstehen Ihnen erst einmal Kosten. Diese Kosten stehen zunächst möglichen Einsparungen gegenüber. Erfahrungswerte zeigen, dass es sich erst rechnet, wenn Sie jährlich eine größere Wassermenge (ab 10 Kubikmeter pro Jahr) nicht in die Kanalisation einleiten.

 

Ermitteln Sie selbst, ob sich der Einbau eines 2. Wasserzählers für Sie rechnen wird:

  • Erkundigen Sie sich bei einem Installateur, was der frostsichere Festeinbau eines geeichten Kaltwasserzählers kosten würde und ebenso, welche Kosten für Sie beim Austausch nach Ablauf der Eichgültigkeit entstehen (Kaltwasserzähler sind nur für 6 Jahre geeicht und nach dieser Zeit auszutauschen).
  • Schätzen Sie die Wassermenge, die Sie im Jahresdurchschnitt z.B. für die Gartenbewässerung  verbrauchen. Ein Kubikmeter Wasser sind 1.000 Liter – oder vergleichbar ca. 100 Gießkannen mit 10 Liter Wasserinhalt.
  • Vergleichen Sie die Kosten für den Einbau des zusätzlichen Zählers mit den einzusparenden Abwassergebühren. Benötigen Sie z. B. nur einen Kubikmeter im Jahr für die Gartenbewässerung, würden Sie 1,99 € (aktuelle Abwassergebühr) pro Jahr sparen. Benötigen Sie beispielsweise 10 Kubikmeter im Jahr, würden Sie folglich  19,90 € im Jahr sparen, in 6 Jahren wären dies 119,40 €. Dem stehen die Kosten für den Einbau sowie der Austausch nach 6 Jahren gegenüber.

 

Was ist zu tun, wenn Sie sich für den Einbau eines 2. Wasserzählers entscheiden?

Der Zähler ist grundsätzlich von einer Firma, die im Installations- und Heizungsbau tätig ist,  einzubauen. Es ist ein fester und frostsicherer Standort innerhalb des Wohngebäudes (z.B. im Hauswirtschaftsraum) erforderlich.  Zähler zum Anschrauben am Außenzapfhahn (so genannte Ventil- oder Zapfhahnzähler) werden nicht anerkannt!

 

Nach dem erfolgten Einbau bzw. Zählerwechsel teilen Sie dies bitte der Samtgemeinde Bardowick (Telefon 04131/1201-48 oder 04131/1201-50) mit. Geben Sie hierbei das Einbau- bzw. Wechseldatum, die Zählernummer, den Zählerstand sowie Ihre Telefonnummer (zur Terminabsprache für die Abnahme) an. Im Anschluss daran wird der neue Zähler durch einen Außendienstmitarbeiter im Auftrag der Abwassergesellschaft Bardowick in Ihrem Haus abgenommen.

 

Die Abnahme und  Genehmigung des  neuen Sonderzählers ist gebührenpflichtig, die Gebühr beträgt einmalig 40,00 € (s. Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Bardowick). Das Abnahmeprotokoll wird an den Wasserbeschaffungsverband Elbmarsch weitergeleitet. Sie erhalten von dort zum jeweiligen Jahresende auf der Ablesekarte für das Frischwasser ein zusätzliches freies Feld, in dem Sie den Zählerstand für das Gartenwasser angeben können. Für diese Wassermenge ist dann lediglich das Entgelt für den Frischwasserbezug zu zahlen, Abwassergebühren werden nicht berechnet.

 

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