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Wichtige Information des Bürgeramtes - Kostenfalle im Internet

Seit geraumer Zeit gibt es im Internet die Möglichkeit, die Anforderung von Urkunden wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterbefallurkunden sowie Kirchenaustritte über entsprechende Portale vorzunehmen. 

Neuerdings werden auch Meldebescheinigungen „online“ angeboten. 

Leider entstehen hierdurch häufig unnötige Kosten! Die Portale erheben zusätzliche Gebühren!

Die Kosten für die Ausstellung von Meldebescheinigungen und Urkunden fallen immer beim jeweiligen Bürgeramt an. Teilweise werden die Anforderungen (nach Begleichung der Kosten) nicht an die entsprechenden Ämter weitergeleitet.

Das Bürgeramt möchte Sie daher bitten, sich grundsätzlich direkt an die jeweiligen Bürgerämter oder die Portale der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen zu wenden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Kirchenaustritt nur persönlich, unter Vorlage eines entsprechenden Ausweisdokumentes beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder einem Notar möglich ist. Die Gebühr hierfür beträgt 30 €. 

 

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