Anerkennung von Prüfungs- und Bescheinigungseinrichtungen nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Leistungsbeschreibung
Zum Erwerb besonderer Kenntnisse als Voraussetzung für die Durchführung bestimmter Arbeiten an Geräten, die geregelte Stoffe enthalten, können Einrichtungen als kompetent anerkannt werden.
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