Berufspraktische Tätigkeit unter Aufsicht der Architektenkammer
Leistungsbeschreibung
Die Architektenkammer Niedersachsen kann die Aufsicht über die 2-jährige berufspraktische Tätigkeit in der Fachrichtung „Architektur“ ausüben, wenn der Absolvent in Niedersachsen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung hat oder seinen Beruf ganz oder teilweise in Niedersachsen ausübt.
Wichtige Informationen zum Thema