Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Samtgemeinde Bardowick - Standesamt (Bürgeramt)
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Seit August 2001 besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass zwei gleichgeschlechtliche Partnerin-nen oder Partner eine Lebenspartnerschaft begründen.
Die Bedingungen für die Begründung der Lebenspartnerschaft und der Namenswahl orientieren sich an den Bestimmungen für Eheschließungen und werden im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt.
Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Bardowick.
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich benötigen Sie
- Personalausweis
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- erweiterte Meldebescheinigung
Die Vorlage weiterer Unterlagen ist vom Familienstand abhängig.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Bardowick.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 40,00 Euro
Gebühr: 80,00 Euro
Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamts, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Gebühr: 25,00 Euro
Bei Begründung der Partnerschaft bei einem anderen als dem für die Anmeldung zuständigen Standesamt fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Schließung der Lebenspartnerschaft erfolgen.