Samtgemeinde Bardowick
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Führungszeugnis Erteilung erweitert

Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814

Leistungsbeschreibung

Ein erweitertes Führungszeugnis wird gefordert, wenn Sie beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder tätig werden sollen (z. B. Schule, Sportverein). Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzlich Verurteilungen aufgrund von Sexualdelikten. Dieses Führungszeugnis wird nur ausgestellt, wenn ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird.

Bitte beachten Sie die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".

In einem erweiterten Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Führungszeugnisse können mit dem neuen Personalausweis online beantragt werden. Mehr dazu unter „Was sollte ich noch wissen“.

Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das erweiterte Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt an die Behörde geschickt, die vom/von der Antragsteller/-in angegeben wurde. Der/die Antragsteller/-in kann verlangen, dass das Führungszeugnis zunächst dem zuständigen Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

Voraussetzungen

Vollendung des 14. Lebensjahres.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
  • Reisepass
  • Nachweis zur Ausstellung eines erweiterten Führungszeugnisses vom Arbeitgeber, der entsprechenden Behörde oder sonstiger Einrichtungen
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 13,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Justiz dauert im Durchschnitt 14 Tage.

Was sollte ich noch wissen?

In bestimmten Fällen (z. B. bei ehrenamtlicher Tätigkeit, Beziehung von ALG II, etc.) kann von der Erhebung der Gebühr für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.

Mit dem elek

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

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      Frau Fallapp
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-133
      Frau Frolow
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.3
      Telefon
      04131 1201-134
      Bild
      Frau Schwarz
      Abteilungsleitung
      Abteilung:
      Bürgeramt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-131
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Fotoautomat
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft