Samtgemeinde Bardowick
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Hundesteuer

Samtgemeinde Bardowick

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800
Postanschrift:
Schulstraße 12
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Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund in seinem Haushalt, Betrieb, seiner Institution oder Organisation für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufgenommen hat. Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung (Hundesteuersatzung) geregelt. Diese sieht bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit einem Hund eine Anmeldepflicht innerhalb einer Woche vor bzw. wenn der Hund älter als drei Monate ist.

Ein Hund wird ab dem Alter von drei Monaten steuerpflichtig.

Was sollte ich noch wissen?

Gefährliche Hunde

Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach Ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht oder von denen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen kann. Gefährliche Hunde in diesem Sinne sind insbesondere auch diejenigen Hunde, die bereits in der Öffentlichkeit durch eine gesteigerte Aggressivität aufgefallen sind, insbesondere Menschen oder Tiere gebissen oder sonst eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe gezeigt haben, soweit die zuständige Behörde die Gefährlichkeit nach § 7 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat.

Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzungen sind jedenfalls Hunde der Rassen American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.

Hunderegister

Neben der Anmeldung des Hundes für die Hundesteuer hat der Hundehalter eine gesonderte Eintragung im Hunderegister Niedersachsen vorzunehmen.

Hinweis: Hierbei handelt es sich nicht um das Haustierregister TASSO.

Informationsblatt Pflichten für Hundehalter/innen und Hundeführer/innen

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen: https://www.hunderegister-nds.de/login

Rechtsgrundlage

- Hundesteuersatzung der jeweiligen Gemeinde finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht
- NHundG

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Formulare

    • Pflichten für Hundehalter
      Hundesteuer Abmeldung
      Einzugsermächtigung Steuern
      Hundesteuer Anmeldung
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft