Samtgemeinde Bardowick
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Bürger- und Ratsinformationssystem der Samtgemeinde Bardowick

Die Anforderungen an Politik und Verwaltung zur Transparenz ihrer Entscheidungsfindungen wachsen stetig. Der Bürger erwartet zunehmend Informationen über die ihn betreffenden Entscheidungen. Die Samtgemeinde und der Flecken Bardowick haben sich daher entschieden, die Gremienarbeit transparenter zu gestalten. Sitzungstermine und Tagesordnungen von öffentlichen Sitzungen sind ab sofort über das hier hinterlegte Ratsinformationssystem einzusehen, ebenso die dazugehörigen Protokolle, nachdem sie durch die Ratsmitglieder genehmigt worden sind.

Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Aufgaben, Zuständigkeiten und damit verbundenen Entscheidungsbefugnisse klar geregelt. Einzelne Aufgaben können von den Mitgliedsgemeinden auf die Samtgemeinde übertragen werden, wie es zum Beispiel bei der Jugenarbeit gehandhabt wird.

Die Größe des Rates richtet sich nach der Einwohnerzahl – mit über 16.000 Einwohnern kommt die Samtgemeinde Bardowick auf 32 Ratsmitglieder, der Rat des Flecken Bardowick auf 19 Mitglieder. Die Räte werden alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gewählt (die letzte Kommunalwahl fand am 11. September 2016 statt). Der Samtgemeindebürgermeister wird von der Bevölkerung direkt gewählt.

Rat, Hauptausschuss (Samtgemeinde-/Verwaltungsausschuss) und die einzelnen Fachausschüsse beraten und entscheiden über eine Vielzahl von Angelegenheiten wie zum Beispiel: Wo werden neue Wohngebiete, neue Gewerbegebiete ausgewiesen? In welcher Höher ist die Gewerbe- oder Grundsteuer festzusetzen? Welche Krippen, Kindergärten, Schulen oder Feuerwehrgerätehäuser müssen in welcher Reihenfolge neu, aus- oder umgebaut werden? Welche Straßen, Radwege und Spielplätze werden wann saniert? Welche kulturelllen oder sozialen Projekte sollen unterstützt werden?

Die Sitzungen von Rat und Fachausschüssen sind grundsätzlich öffentlich - Ausnahmen sind u.a. Personalangelegenheiten, Auftragsvergaben oder Kaufverträge. Damit sollen die Persönlichkeitsrechte einzelner Betroffener gewahrt werden.

Der Hauptausschuss (Samtgemeinde-/Verwaltungsausschuss) tagt nichtöffentlich, d.h. nur Mitglieder des Rates können an den Sitzungen teilnehmen. Der Hauptausschuss berät über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse und bereitet die Ratsbeschlüsse vor.

Die Ratsmitglieder üben ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze unabhängig aus. Sie sind ehrenamtlich tätig, erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe in der  Entschädigungssatzung geregelt ist. Grundlage für ihre Arbeit vor Ort sind das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz und die Geschäftsordnung, die sich der Rat selbst gibt.

Der Samtgemeindebürgermeister hat im Samtgemeinderat ein Stimmrecht. Als Chef der Verwaltung führt er die Beschlüsse des Rates aus und ist für die Geschäfte der laufenden Verwaltung zuständig. Der Samtgemeindebürgermeister wird direkt gewählt und ist gesetzlicher Vertreter sowie Repräsentant der Samtgemeinde Bardowick. Neben dem Samtgemeinebürgermeister gibt es ehrenamtliche Bürgermeister/innen, die die einzelnen Gemeinden vertreten. Der Samtgemeindebürgermeister erfüllt derzeit auch die Funktion des Gemeindedirektors im Flecken Bardowick.

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