Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf das Bürgeramt eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen.
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit das Bürgeramt jede Verwechslung ausschließen kann. Die Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Voraussetzungen
- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden. Die anfragende Person muss sich ausweisen können.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist das berechtigte Interesse für die Auskunftserteilung glaubhaft zu machen.
Welche Gebühren fallen an?
Einfache Melderegisterauskunft für privaten Zweck:
20,80 Euro
Einfache Melderegisterauskunft für gewerblichen Zweck:
23,80 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.