Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur erforderlich bei:
Bei einem Wohnungswechsel haben Sie lediglich die neue Wohnung anzumelden. Das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick des neuen Wohnortes informiert dann automatisch die Wegzugsgemeinde.
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei Bevollmächtigten den Ausweis oder Reisepass der abzumeldenden Person sowie den eigenen Personalausweis).
Es fallen keine Gebühren an.
Die Abmeldung muss spätestens zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Bundesmeldegesetz (BMG)