Herzlich willkommen in der Samtgemeinde Bardowick!
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.
Bitte kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme, beispielsweise bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses zu vermeiden.
Ihren Wohnsitz melden Sie im Bürgeramt der Samtgemeinde Bardowick an. Die Anmeldung sollten Sie persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Anmeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.
Beim Anmelden von Personen unter 16 Jahren beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt?".