Auskunftssperre Einrichtung
Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich kann jeder über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie haben jedoch die Möglichkeit eine Auskunftssperre zu beantragen, wenn Ihnen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe der Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte.
Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Die Auskunftssperre wird durch das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick eingerichtet. Weitere beteiligte Meldeämter, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen, werden unterrichtet.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein formloser Antrag, schriftlich oder zur Niederschrift, mit Nachweisen zur Glaubhaftmachung der Angaben.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre wird auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag oder von Amts wegen verlängert werden. Die betroffene Person muss vor Aufhebung der Sperre benachrichtigt werden, soweit sie erreichbar ist.
Geltungsdauer: 2 JAHREahre
Bearbeitungsdauer
Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.