Samtgemeinde Bardowick
Wappen der Region

Meldepflicht

Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in die Samtgemeinde Bardowick ziehen oder innerhalb der Samtgemeinde umziehen, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick an- bzw. ummelden. Am vorherigen Wohnsitz ist keine Abmeldung erforderlich, ausgenommen Sie verziehen ins Ausland.

Als Wohnung wird jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, bezeichnet. Wohnungen sind z. B. Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.

Ist mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis (auch vorläufigen Personalausweis)
  • gegebenenfalls Reisepass
  • Vollmacht (falls das persönliche Erscheinen nicht möglich ist)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenfalls Heiratsurkunde

Um die Anschrift auf Ihrem Personalausweis und gegebenenfalls den neuen Wohnort in Ihrem Reisepass ändern zu können, müssen die Dokumente gültig sein.

Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren:

Anwesenheit eines Sorgeberechtigten deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie eine schriftliche Zustimmungserklärung des nicht  anwesenden Sorgeberechtigten bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick anzumelden.

Rechtsgrundlage

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

    • Bild
      Frau Fallapp
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-133
      Frau Frolow
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.3
      Telefon
      04131 1201-134
      Bild
      Frau Schwarz
      Abteilungsleitung
      Abteilung:
      Bürgeramt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-131
  • Formulare

    • Einverständiserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
      Vollmacht An-/Ab-/Ummeldung eines Wohnsitzes
      Wohnungsgeberbestätigung
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Fotoautomat
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft