Wenn Sie in die Samtgemeinde Bardowick ziehen oder innerhalb der Samtgemeinde umziehen, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung im Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick an- bzw. ummelden. Am vorherigen Wohnsitz ist keine Abmeldung erforderlich, ausgenommen Sie verziehen ins Ausland.
Als Wohnung wird jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, bezeichnet. Wohnungen sind z. B. Wochenendhäuser, Gemeinschaftsunterkünfte, Zimmer in Untermiete und reine Schlafstellen, die zumindest gelegentlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden. Auf Größe und Beschaffenheit kommt es nicht an.
Ist mehr als eine Wohnung vorhanden, ist eine davon Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen.