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Samtgemeinde Bardowick
Wappen der Region

Personalausweis beantragen

Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814

Leistungsbeschreibung

Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt. Er hat den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.

Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten. Die (freiwilligen) Zusatzfunktionen dienen der eigenen Sicherheit. Diese können auf Antrag aktiviert bzw. deaktiviert werden.

Funktionen

  • elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
    • z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
  • elektronische Signatur
    • ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren
  • zwei digitale Fingerabdrücke
    • Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden

Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder müssen mit Vollendung des 10. Lebensjahres den Personalausweis persönlich unterschreiben.

Sie sind verpflichtet sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen z. B. im Falle einer Namensänderung (Eheschließung).

Teaser

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Reisepass oder
  • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
  • Kinderreisepass bzw. -ausweis

Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir:

  • Ihre Geburtsurkunde oder
  • Ihr Familienbuch oder
  • Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde

Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:

  • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
  • unterschriebene Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder
  • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts  (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

Besonderheiten:

  • Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
  • Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Welche Gebühren fallen an?

Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Gebühr: 37,00 Euro

Antragsteller(innen) unter 24 Jahren und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr: 22,80 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Gültigkeit: 10 Jahre 

Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Gültigkeit: 6 Jahre


Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen

 

 

Anträge / Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

Was sollte ich noch wissen?

Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und auf dem Chip gespeichert:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
  • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

Der Fingerabdruck ist lediglich auf dem Ausweischip hinterlegt.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

    • Bild
      Frau Fallapp
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-133
      Frau Frolow
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.3
      Telefon
      04131 1201-134
      Bild
      Frau Schwarz
      Abteilungsleitung
      Abteilung:
      Bürgeramt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-131
  • Formulare

    • Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personalausweises
      Reisevollmacht für Minderjährige
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Fotoautomat
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft