Samtgemeinde Bardowick
Wappen der Region

Reisepass Ausstellung

Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814

Leistungsbeschreibung

Wer in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.

Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.

Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder müssen mit Vollendung des 10. Lebensjahres den Reisepass persönlich unterschreiben.

Im Falle einer Namensänderung z. B. durch Eheschließung, wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn dieser auch weiterhin genutzt wird.

Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

Es besteht die Möglichkeit einen Zweitpass zu beantragen. Voraussetzung dafür ist:

  • Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
     
  • Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller muss bei Beantragung des Reisepasses seine Fingerabdrücke abgeben und unterschreiben.

Hier können Sie prüfen, ob sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass benötigen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles biometrietaugliches Foto, im Passbildformat (45 x 35 mm), Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Reisepass oder
  • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
  • Kinderreisepass bzw. -ausweis

Besitzen Sie kein Dokument mit Lichtbild benötigen wir

  • Ihre Geburtsurkunde oder
  • Ihr Familienbuch oder
  • Ihre Heirats- bzw. Eheurkunde

Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:

  • Anwesenheit eines Sorgeberechtigten
  • deren/dessen Personaldokument im Original oder als Kopie
  • unterschriebene Einverständniserklärung bei der Sorgeberechtigten oder
  • bei Alleinerziehenden: Nachweis des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsnachweis, Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, oder Negativbescheinigung vom Jugendamt)

Besonderheiten:

  • Bescheinigung vom Standesamt über eine Namensänderung
  • Einbürgerungsurkunde bei Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit


Ab 12.01.2009 ist für die USA eine elektronische Einreiseerlaubnis einzuholen.

Welche Gebühren fallen an?

Reisepass für Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 Euro

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 Euro

Reisepass für Antragsteller(innen) über 24 Jahren
Gebühr: 60,00 Euro

Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahren
Gebühr: 82,00 Euro

Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Gebühr: 21,00 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

Für Antragsteller(innen) unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre

Für Antragsteller(innen) ab 24 Jahren
Geltungsdauer: 10 Jahre

Ein weiterer Reisepass ist nur 6 Jahre gültig (altersunabhängig).

Bearbeitungsdauer: ca. 3 Wochen

Was sollte ich noch wissen?

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 Wochen. Benötigen Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

    • Bild
      Frau Fallapp
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-133
      Frau Frolow
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.3
      Telefon
      04131 1201-134
      Bild
      Frau Schwarz
      Abteilungsleitung
      Abteilung:
      Bürgeramt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-131
  • Formulare

    • Vollmachtserklärung zur Abholung des Reisepasses
      Reisevollmacht für Minderjährige
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Fotoautomat
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft