Wer in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchte, benötigt bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Deutschland hat als einer der ersten EU-Staaten den EU-Reisepass (e-Pass) mit biometrischen Merkmalen eingeführt: Seit 1. November 2005 werden nur noch Reisepässe ausgestellt, die einen Chip enthalten, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und seit November 2007 zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht zulässig. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden.
Bei Kindern bzw. Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine sorgeberechtigte Person zur Antragstellung mitkommen. Kinder müssen mit Vollendung des 10. Lebensjahres den Reisepass persönlich unterschreiben.
Im Falle einer Namensänderung z. B. durch Eheschließung, wird ein neuer Reisepass benötigt. Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn dieser auch weiterhin genutzt wird.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Es besteht die Möglichkeit einen Zweitpass zu beantragen. Voraussetzung dafür ist:
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen viel reisen und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- Wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der Ihnen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen. Dies kann vorkommen bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel.