Sofern Sie innerhalb der Samtgemeinde Bardowick umziehen, haben Sie die neue Adresse innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung dem Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick mitzuteilen.
Die Ummeldung sollten Sie grundsätzlich persönlich (ab dem 16. Lebensjahr) vornehmen.
Ist dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich, kann die Ummeldung durch eine dritte Person vorgenommen werden. Diese hat sich auszuweisen, eine Vollmacht, die Wohnungsgeberbestätigung, Ihren Personalausweis und gegebenenfalls einen Reisepass vorzulegen.
Bei Ummeldung von Kindern bzw. Jugendlichen unter 16 Jahren, beachten Sie bitte die Kategorie "Welche Unterlagen werden benötigt".