Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung
Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Der Weitergabe persönlicher Daten kann ohne Angabe von Gründen beim Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:
- Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
- Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
- Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
- Adressbuchverlage
- das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial für minderjährige Deutsche.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
- Reisepass
- Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre (siehe unter „Formulare“)
Welche Gebühren fallen an?
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Einrichtung einer Übermittlungssperre ist nur einmal erforderlich, da diese nicht automatisch, sondern erst bei einem zu erklärenden Widerruf aufgehoben wird.