Samtgemeinde Bardowick
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Führungszeugnis Erteilung einfach

Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 133
04131 1201 - 134
04131 1201 - 814

Leistungsbeschreibung

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis. Das sogenannte Behördenführungszeugnis dient zur Vorlage bei einer Behörde und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ein Europäisches Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Das Europäische Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Führungszeugnisse können mit dem neuen Personalausweis online beantragt werden. Mehr dazu unter „Was sollte ich noch wissen“.

Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird vom Einwohnermeldeamt entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis (auch vorläufiger Personalausweis) oder
  • Reisepass
  • Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 13,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Justiz dauert im Durchschnitt 14 Tage.

Was sollte ich noch wissen?

Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Wie bei Antragsstellung im Bürgerbüro kostet das

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

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      Frau Fallapp
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-133
      Frau Frolow
      Abteilung:
      Einwohnermeldeamt
      Raum:
      E.3
      Telefon
      04131 1201-134
      Bild
      Frau Schwarz
      Abteilungsleitung
      Abteilung:
      Bürgeramt
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-131
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Fotoautomat
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft