Samtgemeinde Bardowick
Wappen der Region

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes

Samtgemeinde Bardowick - Ordnungsamt

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800

Leistungsbeschreibung

Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die Samtgemeinde Bardowick dafür die Erlaubnis erteilt.

Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die Samtgemeinde Bardowick eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen Aufstellerlaubnis Voraussetzung für die Aufstellung am einzelnen Aufstellort.

Spielverordnung (SpielV)

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Gewerbeanzeige
  • Aufstellererlaubnis
  • Bauartzulassung

Die zuständige Stelle kann im Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.9.2  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch höchstens 76,00 EUR an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

    • Frau Kogel
      Abteilung:
      Ordnungsamt
      Raum:
      E.14
      Telefon
      04131 1201-161
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft