Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit Anzeige
Samtgemeinde Bardowick - Ordnungsamt
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Der Beginn einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit ist gegebenenfalls beim Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick anzuzeigen.
Eine solche Anzeige ist auch vorzunehmen, wenn
- der Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren und Leistungen ausgedehnt wird, die bei dem Gewerbe nicht geschäftsüblich sind oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Verfahrensablauf
Die Anzeige einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit können Sie vor Ort bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung vornehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefülltes Formular nach der Gewerbeanzeigenverordnung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel, wenn Ausländer und keine EU/EWRStaatsangehörigkeit
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
- bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.
Bearbeitungsdauer: 3 TAGEage
Anträge / Formulare
- Formulare: Gewerbeanmeldung
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Onlineverfahren möglich: ja