Wählbarkeitsbescheinigung
Samtgemeinde Bardowick - Ordnungsamt
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d.h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).
Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die Samtgemeinde Bardowick aus.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Wahlamt der Samtgemeinde Bardowick.