Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von dem Wahlbüro der Samtgemeinde Bardowick, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).