Plakatierung im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung
Samtgemeinde Bardowick - Ordnungsamt
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Für das Aufstellen, bzw. Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Straßenraum wird eine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes benötigt („übermäßige Straßenbenutzung“).
Im Regelfall wird eine Erlaubnis erteilt, wonach maximal 10 Plakate im Kernort Schneverdingen und jeweils ein Plakat in jeder Ortschaft aufgestellt/angebracht werden darf. Mit dem Plakatieren darf maximal zwei Wochen vor der Veranstaltung begonnen werden. Die Schilder dürfen nicht verkehrsgefährdend oder behindernd aufgestellt werden. Näheres hierzu wird in der Erlaubnis geregelt.
Ein Antrag kann formlos schriftlich oder per Mail eingereicht werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erlaubnis werden im Regelfall entsprechend der vorgenannten Anzahl der Plakate 55,00 EUR Gebühr erhoben. Gemeinnützige und ortsansässige Vereine erhalten eine Gebührenermäßigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag sollte mindestens eine Woche vor Beginn der Plakatierung gestellt werden.
Rechtsgrundlage
§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz