Samtgemeinde Bardowick
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Plakatierung im öffentlichen Straßenraum, Sondernutzung

Samtgemeinde Bardowick - Ordnungsamt

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
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Leistungsbeschreibung

Für das Aufstellen, bzw. Anbringen von Plakattafeln im öffentlichen Straßenraum wird eine Sondernutzungserlaubnis nach § 18 des Niedersächsischen Straßengesetzes benötigt („übermäßige Straßenbenutzung“).

Im Regelfall wird eine Erlaubnis erteilt, wonach maximal 10 Plakate im Kernort Schneverdingen und jeweils ein Plakat in jeder Ortschaft aufgestellt/angebracht werden darf. Mit dem Plakatieren darf maximal zwei Wochen vor der Veranstaltung begonnen werden. Die  Schilder dürfen nicht verkehrsgefährdend oder behindernd aufgestellt werden. Näheres hierzu wird in der Erlaubnis geregelt.

Ein Antrag kann formlos schriftlich oder per Mail eingereicht werden.

 
 

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erlaubnis werden im Regelfall entsprechend der vorgenannten Anzahl der Plakate 55,00 EUR Gebühr erhoben. Gemeinnützige und ortsansässige Vereine erhalten eine Gebührenermäßigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag sollte mindestens eine Woche vor Beginn der Plakatierung gestellt werden.

Rechtsgrundlage

§ 18 Niedersächsisches Straßengesetz

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

    • Frau Kogel
      Abteilung:
      Ordnungsamt
      Raum:
      E.14
      Telefon
      04131 1201-161
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft