Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich beim Standesamt anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt das Standesamt auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:
- Vollzug mit ausländischem Partner
- Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner