Samtgemeinde Bardowick
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Sterbeurkunde beantragen

Samtgemeinde Bardowick - Standesamt (Bürgeramt)

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 132
04131 1201 - 813
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 132
04131 1201 - 813

Leistungsbeschreibung

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterberegister kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet

  • jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

Die Beisetzung kann in der Regel erst nach der erfolgten Beurkundung des Sterbefalles erfolgen.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

  • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Voraussetzungen

Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

  • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
  • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
    (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
  • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Auskünfte über die notwendigen Unterlagen erteilt das Standesamt. In der Regel wird von den Angehörigen ein Bestattungsinstitut mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragt.

Die für die Beurkundung erforderlichen Unterlagen und die Todesbescheinigung sind dem Standesamt vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 15,00 Euro
Ausstellung der Urkunde

Gebühr: 7,50 Euro
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall ist spätestens an dem dritten auf den Todestag folgenden Werktag bei de zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Ist ein Angehöriger im Krankenhaus, im Alten- oder Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung verstorben, so obliegt diesen nach § 30 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG) eine zusätzliche Anzeigepflicht.

§ 30 Absatz 1 Personenstandsgesetz (PStG)

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

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      Frau Fallapp
      Vertretung für Frau Neumann
      Raum:
      E.4
      Telefon
      04131 1201-133
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      Frau Neumann
      Abteilung:
      Standesamt
      Raum:
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      Frau Schwarz
      Vertretung für Frau Neumann
      Abteilung:
      Bürgeramt
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      Telefon
      04131 1201-131
  • Formulare

    • Antrag auf Sterbeurkunde
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft