Geburtsurkunde Ausstellung
Samtgemeinde Bardowick - Standesamt (Bürgeramt)
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, bei dem die Geburt registriert wurde.
Nach § 56 Absatz 4 Personenstandsgesetz (PStG) ist es möglich, die Geburtsurkunde auch von einem anderen Standesamt ausstellen zu lassen, wenn die beteiligten Standesämter die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen erfüllen. Entsprechende Auskünfte zur Machbarkeit erteilen die Standesämter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personen, auf die sich der Eintrag im Geburtenregister bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:
- Personalausweis oder Reisepass
andere Personen:
- Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 15,00 Euro
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 Euro
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an das Standesamt Bardowick.