Namensrechtliche Erklärung
Samtgemeinde Bardowick - Standesamt (Bürgeramt)
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Nachnamenserklärungen können u. a. in folgenden Fällen erfolgen:
Bei Ehegatten:
- nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, z. B. nach Eheschließung im Ausland
- Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner
- Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Bei Kindern:
- Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils
- Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann
- Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern
- Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils
- erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung bzw. Namensänderung möglich ist, muss im Einzelfall durch das Standesamt geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen oder das Kind geboren wurde. Die Erklärung kann auch bei dem Standesamt abgegeben werden, in der der Antragsteller/die Antragstellerin seinen/ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Bardowick.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Namenserklärung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
Wird die Namenserklärung bei einem anderen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigem Standesamt (der Eheschließung bzw. des Geburtsortes) zugegangen ist.