Jede Kommune hat das Recht gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen.
Hier finden Sie die Ortsrechte der Samtgemeinde Bardowick und der jeweiligen Mitgliedsgemeinden:
http://www.bardowick.de/desktopdefault.aspx/tabid-2164/
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, der Stadt und dem Landkreis.