Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.
Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.
Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.
Vor dem Einreichen eines Bauantrags kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.
An wen muss ich mich wenden?
Baugenehmigungen werden vom Landkreis Lüneburg erteilt. Die Samtgemeinde Bardowick gibt eine Stellungnahme ab.
Welche Unterlagen werden benötigt?
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ausgefülltes amtliches Antragsformular
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Die notwendigen Unterlagen sind dreifach einzureichen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an den Landkreis Lüneburg - Fachdienst Bauen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.