Die Haltung eines Hundes ist innerhalb einer Woche abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der Samtgemeinde Bardowick.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.