Grundsteuer Festsetzung für Grundvermögen
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Haushaltssatzung wird mit dem Hebesatz beschlossen und die Samtgemeinde Bardowick erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Steueramt der Samtgemeinde Bardowick.
Rechtsbehelf
Haben Sie Einwände gegen den Grundsteuerbescheid, so können Sie binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids (kostenpflichtig) Klage beim Verwaltungsgericht erheben.
Anträge / Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.