Samtgemeinde Bardowick
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Zweitwohnungssteuer Festsetzung

Samtgemeinde Bardowick

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800

Leistungsbeschreibung

Der Flecken Bardowick und die Gemeinde Barum erheben als örtliche Aufwandsteuer eine Zweitwohnungssteuer. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

Als Bemessungsgrundlage dient der jährliche Mietaufwand.

Zweitwohnungssteuersatzung des Fleckens BardowickZweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Barum

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Steueramt der Samtgemeinde Bardowick.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde.

Rechtsgrundlage

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes, für die der niedersächsische Landesgesetzgeber die Gesetzgebungshoheit hat. Mit § 3 Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat er seine Gesetzgebungshoheit für die örtlichen Aufwandsteuern auf die Städte und Gemeinden übertragen.

Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Ortsrecht Barum Ortsrecht Bardowick

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Ansprechperson

    • Frau Bruns
      Abteilung:
      Steuern
      Raum:
      E.16
      Telefon
      04131 1201-221
      Bild
      Frau Solms
      Abteilung:
      Steuern
      Raum:
      E.16
      Telefon
      04131 1201-222
  • Formulare

    • Einzugsermächtigung Steuern
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft