Samtgemeinde Bardowick
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Grundsteuer

Samtgemeinde Bardowick

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800
Postanschrift:
Schulstraße 12
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Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz ist

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Das Finanzamt Lüneburg ermittelt für jedes Grundstück einen Einheitswert. Dieser bildet die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Die jeweilige Gemeinde  beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz.

Der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Grundsteuer.

Die Samtgemeinde Bardowick erlässt im Auftrage der jeweiligen Gemeinde den Grundsteuerbescheid.

Die Grundsteuer für das aktuelle Jahr wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu den folgenden Terminen fällig gestellt: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres.

Was sollte ich noch wissen?

Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist. 

Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende gegebenenfalls untereinander privatrechtlich verrechnen.

Der Käufer erhält erst zum 1. Januar des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Erteilung des Einheitswertbescheides eines Grundstücks in den Gemeinden der Samtgemeinde Bardowick ist grundsätzlich das Finanzamt Lüneburg zuständig.

Finanzamt Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 4 a, 21339&nbs

Rechtsgrundlage

Haushaltssatzung der jeweiligen Gemeinde finden Sie unter der Rubrik Ortsrecht

Bewertungsgesetz (BewG)

Grundsteuergesetz (GrdStG)

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Formulare

    • Einzugsermächtigung Steuern
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft