Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.
Grundbesitz ist
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
Das Finanzamt Lüneburg ermittelt für jedes Grundstück einen Einheitswert. Dieser bildet die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag. Die jeweilige Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz.
Der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Grundsteuer.
Die Samtgemeinde Bardowick erlässt im Auftrage der jeweiligen Gemeinde den Grundsteuerbescheid.
Die Grundsteuer für das aktuelle Jahr wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu den folgenden Terminen fällig gestellt: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres.
Was sollte ich noch wissen?
Grundsteuerpflichtig ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundstückes ist.
Wird ein Grundstück im laufenden Jahr verkauft, müssen der Verkäufer und der Käufer die Grundsteuer bis zum Jahresende gegebenenfalls untereinander privatrechtlich verrechnen.
Der Käufer erhält erst zum 1. Januar des Folgejahres einen eigenen Steuerbescheid.