Die Gewerbesteuer gehört zu den Gemeindesteuern. Sie wird von den Gemeinden auf die objektive Ertragskraft eines Unternehmens, also auf den Gewinn, erhoben. Die Höhe der Gewerbesteuer ist unter anderem davon abhängig, wie viel Gewinn ein Unternehmen pro Wirtschaftsjahr erzielt. Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben einen bestimmten Freibetrag, der nicht versteuert werden muss. Darüber hinausgehende Gewinne unterliegen der Gewerbesteuer. Ob Sie gewerbesteuerpflichtig sind, hängt zudem von Ihrer Tätigkeit ab.
Das Finanzamt ermittelt auf Grundlage der eingereichten Erklärung für jedes Jahr einen Gewerbesteuermessbetrag.
Die jeweilige Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz.
Der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Gewerbesteuer.
Die Samtgemeinde Bardowick erlässt im Auftrage der jeweiligen Gemeinde den Gewerbesteuerbescheid.
Bei der Gewerbesteuer wird unterschieden zwischen der Festsetzung der Gewerbesteuer und den Gewerbesteuervorauszahlungen.
Vorauszahlungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zu den folgenden Terminen fällig gestellt: 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. des Jahres.
Festsetzungen auf Basis der Gewerbesteuererklärungen werden einen Monat nach Bekanntgabe des jeweiligen Gewerbesteuer-Festsetzungs-Bescheides fällig. Das genaue Datum wird im Bescheid angegeben.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema "Gewerbesteuer" erhalten Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums.