Samtgemeinde Bardowick
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Zweitwohnungssteuer

Samtgemeinde Bardowick

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800

Leistungsbeschreibung

Die Zweitwohnungsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht für das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung für den persönlichen Lebensbedarf) erhoben werden. 

Der Flecken Bardowick und die Gemeinde Barum erheben als örtliche Aufwandsteuer eine Zweitwohnungssteuer. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung, insbesondere zu Erholungs-, Berufs- und Ausbildungszwecken verfügen kann. Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird. Wohnungen, die ausschließlich der Einkommenserzielung dienen, sind keine Zweitwohnungen.

Als Bemessungsgrundlage dient der jährliche Mietaufwand.

Rechtsgrundlage

Zweitwohnungssteuersatzung des Fleckens Bardowick und der Gemeinde Barum finden Sie unte

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft