Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl Sie bezahlt haben?
Dann geben Sie bitte der Samtgemeindekasse die Zahlungsdaten durch:
- Überweisungsdatum
- Betrag
- Bankverbindung
- Kontoinhaber/in
Wir werden die Angelegenheit umgehend klären.
Wie können Sie eine Mahnung vermeiden?
- Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) und wir buchen die exakte Forderung, genau zur Fälligkeit, von Ihrem angegebenen Konto ab.
- Erteilen Sie Ihrer Bank einen Dauerauftrag, dann werden die Beträge termingerecht an uns überwiesen. Aber bitte beachten Sie: Wenn sich der Betrag Ihrer Steuerzahlung ändert, dann müssen Sie auch Ihren Dauerauftrag ändern!
Damit haben Sie einen Termin weniger zu berücksichtigen und sparen Mahngebühren, Zuschläge und vermeiden weitere Vollstreckungsmaßnahmen mit den damit verbundenen Kosten.
Wenn Sie weder ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) noch einen Dauerauftrag möchten, dann notieren Sie sich die Zahlungstermine in Ihrem Kalender und achten Sie selbst auf eine termingerechte Zahlung.
Zahlungen oder Überweisungen können Sie unter Angabe des Kassenzeichens auf eine der Bankverbindungen der Samtgemeindekasse Bardowick vornehmen.
Ist die Mahnung ohne Erfolg geblieben, werden die offenen Forderungen im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
Teilnahme am Lastschriftverfahren
Um das Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren zu vermeiden, kann eine Einzugsermächtigung erteilt werden (SEPA-Lastschriftmandat). Dadurch kann der Arbeitsaufwand bei der Verbuchung von Einnahmen verringert werden.
Vorteile sind, dass
- für Sie das Überwachen der Zahlungstermine entfällt
- Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung nicht entstehen können
- Ihnen der Weg zur Kasse oder das Schreiben von Überweisungen abgenommen wird
- Ihnen evtl. Überzahlungen wesentlich schneller erstattet werden
- Ihnen Ihre Bank/Sparkasse in der Regel geringere -im Rahmen von Pauschalpreisen ggf. keine- Buchungsgebühren berechnet.
Nachteile entstehen Ihnen nicht, weil
- nur fällige Forderungen eingezogen werden
- der eingezogene Betrag zurückerstattet wird, wenn Sie dem Bankeinzug widersprechen
- die Einzugsermächtigung von Ihnen jederzeit zurückgenommen werden kann.
Zwangsmaßnahmen gegen säumige Schuldner sind nicht nur unbeliebt, sondern auch immer mit unnötigen Kosten und Ärger für die Betroffenen verbunden. Bitte beteiligen Sie sich am Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung).