Samtgemeinde Bardowick
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Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Genehmigung

Fachdienst 42 Straßenverkehr

Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0
Postanschrift:
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0

Leistungsbeschreibung

In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

Das Verbot gilt nicht für die Beförderung von frischer Milch, frischem Fleisch und frischen Fischen oder leichtverderblichem Obst und Gemüse, für bestimmten kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße bis zu einer Entfernung von 200 km oder Hafen-Straße bis zu einer Entfernung von 150 km.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- bzw. Feiertagsfahrverbot erteilt werden.

Voraussetzungen

Eine Ausnahmegenehmigung darf nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen erteilt werden, z. B.:

  • Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
  • termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
  • Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.

Eine Ausnahmegenehmigung wird nach schriftlichem Antrag erteilt. Antragstellung ist per Fax möglich.

Spezielle Hinweise - Leistungsbeschreibung

Hier die Ausnahme

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Lüneburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloser Antrag mit Begründung und Dringlichkeitsbescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 55,00 - 95,00 Euro
für die Einzelgenehmigung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst)
Gebühr: 105,00 - 160,00 Euro
für 1 Jahr gemäß Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt)

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.

Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu einem Jahr darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht.

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Sachgebiet Führerscheine:
      Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
      Mittwoch: geschlossen
      Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Sachgebiet Straßenverkehr:
      Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Ansprechperson

    • Sascha Gienke
      Abteilung:
      Straßenverkehr
      Besucheranschrift:
      Am Springintgut 3
      21335 Lüneburg
      Raum:
      104, Gebäude 6
      Telefon
      +49 4131 26-1304
      Fax
      +49 4131 26-2304
      Sabine Mindt
      Abteilung:
      Straßenverkehr
      Besucheranschrift:
      Am Springintgut 3
      21335 Lüneburg
      Raum:
      104, Gebäude 6
      Telefon
      +49 4131 26-1556
      Fax
      +49 4131 26-2556
  • Formulare

    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) / der Ferienreiseverordnung
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Parkplätze direkt vor dem Gebäude in begrenzter Anzahl. Parkhaus Am Rathaus ca. 200m entfernt.
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft