Samtgemeinde Bardowick
Wappen der Region

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Änderung

Fachdienst 42 Straßenverkehr

Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0
Postanschrift:
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0

Leistungsbeschreibung

Verkehrszeichen (kurz VZ) und Verkehrseinrichtungen dienen der Verkehrsregelung. Sie werden behördlich angeordnet und sind vom Verkehrsteilnehmer eigenverantwortlich zu beachten. Zu den Verkehrszeichen zählen Verkehrsschilder, Straßenmarkierungen, lichttechnische Anzeigen, sowie Zeichen von Verkehrsposten. Verkehrseinrichtungen sind Schranken, Sperrpfosten, Parkuhren, Parkscheinautomaten, Geländer, Absperrgeräte, Leiteinrichtungen sowie Blinklicht- und Lichtzeichenanlagen ("Ampeln").

Jede Aufstellung, Änderung oder Entfernung von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen bedarf einer verkehrsbehördlichen Anordnung durch die zuständige Stelle.

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen lassen sich nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in folgende Gruppen von Verkehrszeichen unterteilen:

  • Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten (§ 36 StVO)
  • Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil (§ 37 StVO)
  • Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht (§ 38 StVO)
  • Verkehrszeichen (§ 39 StVO)
  • Gefahrenzeichen (§ 40 StVO)
  • Vorschriftzeichen (§ 41 StVO)
  • Richtzeichen (§ 42 StVO)
  • Verkehrseinrichtungen (§ 43 StVO)
§ 36 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 37 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 38 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 39 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 40 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 41 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 42 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 43 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Lüneburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Anträge / Formulare

Ein Antrag kann formlos eingereicht werden. Er muss eine ausführliche Begründung enthalten.

Was sollte ich noch wissen?

Für Hinweise auf schlechte, nicht erkennbare, missverständliche oder falsche Beschilderungen und/oder Markierungen sowie für Verbesserungsvorschläge sind die zuständigen Stellen dankbar.

Angebracht, unterhalten und entfernt werden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den Trägern der Straßenbaulast.

die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau- und Verkehrsverwaltung für

  • Autobahnen,
  • Bundesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 80.000 Einwohnern)
  • Landesstraßen (Ausnahme: Ortsdurchfahrten in Städten mit mehr als 30.000 Einwohnern)
  • Kreisstraßen

Die kreisangehörigen Kommunen sind Träger der Straßenbaulast für die Straßen auf ihrem Gebiet.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Sachgebiet Führerscheine:
      Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
      Mittwoch: geschlossen
      Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Sachgebiet Straßenverkehr:
      Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Ansprechperson

    • Sven Bretthauer
      Fachdienstleiter
      Abteilung:
      Straßenverkehr
      Besucheranschrift:
      Am Springintgut 3
      21335 Lüneburg
      Raum:
      11, Gebäude 6
      Telefon
      +49 4131 26-1302
      Fax
      +49 4131 26-2302
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Parkplätze direkt vor dem Gebäude in begrenzter Anzahl. Parkhaus Am Rathaus ca. 200m entfernt.
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft