Ausnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Lüneburg.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragsfrist ist gesetzlich nicht festgelegt. Eine rechtzeitige Antragstellung (4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist jedoch empfehlenswert.