Gewerbsmäßige Beförderung von Abfällen Erlaubnis
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Leistungsbeschreibung
Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis (Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.
Die Erlaubnispflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die Beförderungserlaubnis.
Für nicht als gefährlich eingestufte Abfälle ist eine Anzeige der gewerbsmäßigen Beförderung notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer: 3 MONATEonate
Was sollte ich noch wissen?
Ein Unternehmen, das ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist und für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert ist benötigt keine Erlaubnis. Der zuständigen Stelle ist eine Anzeige für die gewerbsmäßge Beförderung von Abfällen vorzulegen.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Circular Economy Act (KrWG)