Samtgemeinde Bardowick
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Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Bardowick

Anja Kablau

Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Bardowick
 


Auf Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung ( § 5a ) hat die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten das Ziel, zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen.

Die Aufgabenbereiche sind vielfältig und lassen sich in zwei Kategorien unterteilen:

1. Interner Aufgabenbereich

Hier vertritt die Gleichstellungsbeauftragte die Belange der in der Verwaltung beschäftigten Frauen und ist deren Ansprechpartnerin. Belange können z.B. Frauenförderung am Arbeitsplatz, Stellenausschreibungen, Weiterbildung, Beratung bei Bewerbungen, Hilfe bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sein.

2. Externer Aufgabenbereich

Hier ist die Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerin für alle Mädchen und Frauen, die ihren Wohnsitz in der Samtgemeinde Bardowick haben. Sie berät und unterstützt u.a. bei Themen wie

- Arbeitsmarkt, Existenzgründung, Berufsperspektive

- Förderung der regionalen Infrastruktur

- Frau / Mädchen und Gesundheit

- Gewalt gegen Mädchen und Frauen

- behinderte Frauen

- ausländische Frauen und Mädchen.

Die Themenpalette ist beliebig erweiterbar, sofern es sich um Belange von Mädchen und Frauen handelt. Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet mit vielen sozialen Institutionen (Beratungsstellen etc.), Fraueneinrichtungen / Gruppen vor Ort sowie Kindergärten und Schulen zusammen.

Durch die Teilnahme an den Ratssitzungen der Samtgemeinde kann die Gleichstellungsbeauftragte alle Belange und Interessen von Mädchen und Frauen in die politische Diskussion einbringen.

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