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Konzept Offene Kinder- und Jugendarbeit

Einleitung

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen im Bereich der offenen Jugendarbeit ist geprägt durch Vielseitigkeit und Schnelllebigkeit. Szenen, Trends und demografische Entwicklungen sind im stetigen Wandel und fordern eine stete Anpassung der Ziele, Angebote und konzeptionellen Herangehensweise der Abteilung Jugend. Die Abteilung Jugend der Samtgemeinde Bardowick hat sich für eine dezentrale Betreuung der Jugendlichen entschieden. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde erstrecken sich über ein nur zum Teil durch das Freizeitverhalten der Jugendlichen vernetztes Gebiet und wird folglich an mehreren Standorten in den Orten durch Jugendtreffs- oder Zentren versorgt.

Jugendarbeit ist gesetzlich verankert und somit ein fester Bestandteil der heutigen Gesellschaft. Die komplexe Begrifflichkeit „Jugend“ wird im zweiten Teil der Konzeption kurz definiert. Zur Jugend gehört im gleichen Atemzug auch die Freizeit.

Die Freizeit hat sich für die Jugendlichen, natürlich auch für allen anderen Menschen, der Wohlstandsgesellschaften in den letzten Jahrzehnten zu einer wertvollen Zeit entwickelt. Die Frage nach einer sinnvollen Freizeitgestaltung bestimmt das Verhalten der Jugendlichen in ihrer freien Zeit.

Die rasante Zunahme der Freizeitangebote in den letzten Jahren bestätigt den anhaltenden Trend zur Freizeitgesellschaft. So entstehen in den modernen Gesellschaften neue Aufgabenfelder der Sozialarbeit. Für die offene Jugendarbeit in der Samtgemeinde Bardowick hat sich somit ein komplexes Arbeitsfeld entwickelt. Besonders herausgefordert sind die Mitarbeiter/Innen der SG-Bardowick damit, den Kindern und Jugendlichen eine sinnvolle und zufrieden stellende Freizeit zu ermöglichen.

Bewusst werden in dieser Konzeption Autoren und Gesetze zitiert, um den Leitfaden der offenen Jugendarbeit in der Samtgemeinde Bardowick zu stärken.

 

Jugendsozialarbeit nach dem SGB IIIV

Laut SGB IIIV §1 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Demnach ist der Staat unter anderem dazu verpflichtet, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden und Abzubauen. Auch soll die stattliche Gemeinschaft dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

Angebote der Jugendarbeit

Nach § 11 des SGB IIIV sind jungen Menschen zur Förderung ihrer Entwicklung erforderliche Angebote zur Verfügung zu stellen. Diese Angebote sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen sowohl mitbestimmt als auch mitgestaltet werden. Ziel ist es, junge Menschen dazu zu befähigen und anzuregen, eine gesellschaftliche Mitverantwortung zu tragen und soziales Engagement zu zeigen. Dazu gehört:

- außerschulische Jugendbildung mit der allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Bildung
- Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit
- arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit
- internationale Jugendarbeit
- Kinder-  und Jugenderholung
- Jugendberatung 


Diese Angebote richten sich im Schwerpunkt an Menschen im Jugendalter. Nach Absatz 4 § 11 KJHG können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang die Angebote der Jugendarbeit nutzen.

Was ist Jugend?

Die Jugend bildet immer noch eine große Gruppe in der Gesellschaft. Im alltäglichen Sprachgebrauch ist ein Jugendlicher zwischen 15- bis 25 Jahre alt. Gesetze, Werte und Normen einer Gesellschaft bestimmen den Verlauf der Jugendphase. Der lange Weg eines Kindes erwachsen zu werden, d.h. eine eigene Persönlichkeit zu entwickeln, gelingt nur, wenn die Jugendzeit mit ihren Vor- und Nachteilen gelebt werden kann.

Jugendliche befinden sich in einer Lebenslage, in der wichtige Entscheidungen für die Zukunft getroffen werden müssen. Sie entwickeln und bestimmen ihren eigenen Lebensstil und setzen ihre eigenen Wertmaßstäbe in Bezug auf ein bedürfnisgerechtes Leben. Darunter fällt auch, die Wahl der Freunde, Freizeitaktivitäten, Musik Gleichaltrigenbeziehungen u.s.w. frei treffen zu dürfen. Die jungen Menschen können in der Regel allein entscheiden, wie sie ihr Leben führen wollen, das heißt auch eigenständig über ihr Freizeit- und Konsumverhalten zu bestimmen, Genussmittel und Drogen zu sich zu nehmen und politischen Interessen frei nach zu gehen. Aber viele Jugendliche fühlen sich in dieser Situation allein gelassen und überfordert.

Die eigene Identität zu entwickeln und zu akzeptieren ist auf die ganze Jugendzeit verteilt bis hin zum Erwachsenenalter. Heutzutage geht man davon aus, dass die Identität aus mindestens drei Komponenten zusammengesetzt ist, nämlich aus dem

- kognitiven Bild der eigenen Person
- der Selbstbewertung und dem
- Wissen von der eigenen Handlungsmöglichkeit.“

(Rosemann 1995, S.25)

Auch ist der Erfolgs- und Leistungsdruck sehr hoch, der häufig von Familie und Gesellschaft ausgeübt und zusätzlich durch die allgemeine schlechte Wirtschafts- und Arbeitslage noch verstärkt wird. Andere Risikofaktoren, wie z.B. Gewalt und Krankheiten in der Familie, Arbeitslosigkeit der Eltern und schlechte Wohnbedingungen können den Jugendlichen in seiner Persönlichkeits- und Identitätsentwicklung beeinträchtigen. Folgen schlechter Erfahrungen in der Jugendphase können extremen Alkoholkonsum, Drogenmissbrauch, Gewaltbereitschaft, Depressionen und viele weitere Verhaltensauffälligkeiten auslösen.

(vgl. Rosemann 1995, S. 4 ff.)

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit

Die Offene Jugendarbeit hat sich zu einem großen Feld der Kinder- und Jugendarbeit entwickelt. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit stellt neben der Jugendverbandsarbeit einen Teilbereich des Gesamtfeldes der Kinder- und Jugendarbeit dar.

Die Offene Kinder- und Jugendarbeit umfasst alle außerschulischen, nicht kommerziellen, pädagogisch orientierten und öffentlichen Freizeitangebote für junge Menschen. Sie richtet sich nach den Grundsätzen der Offenheit, der Freiwilligkeit und der Niederschwelligkeit.

Das Prinzip der Offenheit bedeutet, dass die Angebote allen jungen Menschen offen stehen, unabhängig von deren Geschlecht, Nationalität, Religion und/oder Behinderung. Zudem ist keine Mitgliedschaftserklärung erforderlich. Offenheit besagt demnach die räumliche Zugänglichkeit und Verfügbarkeit, Zielgruppenoffenheit und die Aktivitätenvielfalt (vgl. Münchmeier, 2000, S. 15).

Das Prinzip der Freiwilligkeit nimmt hierbei einen hohen Stellenwert ein. Die jungen Menschen entscheiden selbst, ob sie die Angeboten in Anspruch nehmen möchten.

Niederschwelligkeit in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kennzeichnet die Berücksichtigung besonderer Interessenlagen der jungen Menschen. Die Angebote müssen zeitlich so angesiedelt werden, dass sie den jungen Menschen in ihrer freien Zeit zugänglich sind. Die Öffnungs- bzw. Nutzungszeiten sollten sich somit an den Bedürfnissen der jungen Menschen orientieren. Die Niederschwelligkeit und eine gute Erreichbarkeit stellen folglich Grundvoraussetzungen für die freiwillige Inanspruchnahme der Angebote dar.

Die Offene Jugendarbeit findet in der Freizeit der Heranwachsenden statt, ist also immer ein Teil ihrer Freizeitgestaltung. Sie suchen in den Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zunächst vor allem Räume, in denen sie sich aufhalten und ihre Freizeit verbringen können. Für die Freizeitwünsche werden somit spezielle sachliche, aber auch personelle Ressourcen benötigt.

In den einzelnen Kinder- und Jugendzentren/Jugendtreffs der Samtgemeinde werden je nach Alter und Gruppenzusammensetzung, und unter Einbezug einer durchgeführten Sozialraumanalyse (Wo sind die Treffpunkte der Jugendlichen? Was sind ihre Freizeitinteressen? Welche Gruppenbildungen gibt es? etc.) verschiedene aktive und kreative Freizeitgestaltungen angeboten. Hierzu zählen z.B. gemeinsames Kochen, Spielabende, Übernachtungspartys, gemeinsame Gestaltungen der Jugendräume, Bastelangebote etc. Außerdem sind auch sportliche Aktivitäten im Kinder- und Jugendzentrum und den ortsansässigen Schulsporthallen angesiedelt. Weitere wichtige Bestandteile sind die Bildungsarbeit bzw. die pädagogischen Angebote.
In den nächsten Punkten soll zunächst einmal geklärt werden, wie sich Freizeitangebote und Themenbezogene Jugendarbeit von einander unterscheiden. Hierbei ist nicht nur auf strukturelle Rahmenbedingungen zu achten, sondern vor allem auf den inhaltlichen Grundgedanken. Danach folgt eine Übersicht der ortsansässigen Kinder- und Jugendzentren in der Samtgemeinde Bardowick.

Freizeitangebote

Bei den Freizeitangeboten in der Offenen Jugendarbeit handelt es sich um die Freizeitgestaltung für Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Jugendgruppen. Oftmals haben die jungen Menschen keine Beschäftigungen in ihrer Freizeit und werden durch Unzufriedenheit oder Langeweile zu illegalen Handlungen verleitet. Die Offene Jugendarbeit hat die wichtige Aufgabe für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Jugendgruppen eine „sinnvolle“ Freizeitbeschäftigung zu organisieren. Bei der Entwicklung der Angebote werden die Jugendlichen mit hinzugezogen und soweit wie möglich beteiligt. Partizipation ist in der Offenen Jugendarbeit ein wichtiges Kriterium in der Entwicklung und Umsetzung der Freizeitangebote.

Es gilt, in dem Spiel-, Sport- und Unterhaltungsbereichen eine große Vielfalt von attraktiven Freizeitaktivitäten zu organisieren. Aus pädagogischer Sicht dienen diese Angebote nicht nur der Beschäftigung der jungen Menschen, sondern fördern auch den sozialen Umgang in den Gruppen. Bei der Planung einer Veranstaltung können z.B. administrative Angelegenheiten erlernt werden. Des Weiteren Verbindlich- und Verlässlichkeit aber auch die Auseinandersetzung und Absprachen innerhalb der Gruppe.