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Corona – Hilfsangebote für Unternehmen

Letzte Aktualisierung: 29.07.2021

Viele Unternehmen sind weiterhin von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie betroffen. Wir geben hier einen Überblick über spezifische Fördermöglichkeiten und veränderte rechtliche Rahmenbedingungen. Daraus lassen sich Reaktionsmöglichkeiten für Unternehmen ableiten, die auf Grund von COVID 19 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind.

Überbrückungshilfe III (ÜH III) und Überbrückungshilfe III plus (ÜH III plus)

Für Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mind. 30 %
vorweisen können, bestehen nun bis zum 31. Oktober 2021 Antragsmöglichkeiten für die ÜH III und die ÜH III
plus (über einen prüfenden Dritten).

  • Für die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 greift die ÜH III. In diesem Rahmen bestehen zur o. g. Frist weiterhin zusätzlich auch Antragsmöglichkeiten für den Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von mind. 50 % (weitere Infos).
  • Anträge für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 können ab sofort im Rahmen der ÜH III plus eingereicht werden. Die Förderbedingungen der ÜH III plus sind weitgehend deckungsgleich mit der ÜH III. Neu ist u. a. die Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten. Weitere Bedingungen sind zudem den FAQs auf folgender Plattform zu entnehmen

Neustarthilfe und Neustarthilfe plus
Anträge für die Neustarthilfe bzw. die Neustarthilfe plus können noch bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, kurz befristet Beschäftigte in den Darstellenden Künsten, unständig Beschäftigte aller Branchen sowie Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen, aber aufgrund geringer Fixkosten kaum von der ÜH III bzw. der ÜH III plus
profitieren.

Zu beachten sind folgende Neuerungen:

Neustarthilfe für den Förderzeitraum Januar bis Juni 2021: Antragsberechtigung nun auch für Genossenschaften und Neugründungen bis zum 31.10.2020 sowie Sonderregelungen für Soloselbständige in Elternzeit (weitere Infos)

Neustarthilfe plus für den Förderzeitraum Juli bis September 2021: Mit der Verlängerung erhöht sich die Betriebskostenpauschale auf

  • max. 1.500 Euro pro Monat bzw. max. 4.500 Euro im gesamten Förderzeitraum für Soloselbständige und Ein-Personen-Kapitalgesellschaften
  • max. 18.000 Euro im gesamten Förderzeitraum für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Eine Antragstellung ist aktuell nur per Direktantrag im eigenen Namen möglich. Anträge für Kapitalgesellschaften
und Genossenschaften durch einen prüfenden Dritten können zu einem späteren Zeitraum gestellt werden (weitere Infos).

Härtefallhilfen
Darüber hinaus wurden der Förderzeitraum und die Antragsfrist im Rahmen der Härtefallhilfen verlängert. Unternehmen, deren wirtschaftliche Existenz infolge der Corona-Pandemie bedroht ist und die unter den bestehenden Corona-Hilfsprogrammen nicht berücksichtigt wurden, können Anträge für den Förderzeitraum vom 01.11.2020 bis 30.09.2021 nun bis zum 31. Oktober 2021 einreichen (weitere Infos).

Das Corona-Sonderprogramm "Niedersachsen dreht auf" für Solo-Selbstständige und KultureinrichtungenMehr lesen

Für weitere Fragen steht die Expertenhotline des Bundes bereit: 030-530 199 322

Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ bekanntgegeben.
Es richtet sich i. d. R. an Ausbildungsbetriebe mit bis zu 499 Mitarbeitern. Ausnahmen gelten für die Übernahmeprämie (unabhängig von der Betriebsgröße) und für den Sonderzuschuss (bis vier Beschäftigte).
Zuständige Ansprechpartner für die Maßnahmen der Zweiten Förderrichtlinie ist die Knappschaft-Bahn-See (Tel.: 0800 / 7245895). Dort finden Sie auch weiterführende Hinweise zur Richtlinie.

Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes. Mit einem Gesamtvolumen von bis zu 600 Milliarden Euro dient er der Stabilisierung der Wirtschaft in Folge der Coronavirus-Pandemie. Antragsberechtigt sind zunächst Groß-Unternehmen (Nicht-KMU, >249 Beschäftigte), bei besonderer Bedeutung für Wirtschaft oder Sicherheit auch KMU bis 249 Beschäftigte sowie Start-ups. Weitere Informationen und Antragsverfahren.

Kaufhaus Lüneburg Digital II: Inhaber eines Einzelhandelsunternehmens mit Sitz in Stadt und Landkreis Lüneburg können die Förderung „Kaufhaus Lüneburg Digital II“ in Anspruch nehmen. Weitere Informationen und Antragsverfahren.

Belebung der Lüneburger Innenstadt: Förderrichtlinie „Stationärer Einzelhandel und Handwerk“

Um die Attraktivität der Innenstadt zu stärken, will die Hansestadt stationäre Einzelhändler/innen und Handwerksbetriebe im Stadtgebiet unterstützen. Sie fördert deshalb Investitionen in die Erstausstattung oder Grundsanierung von Geschäftsräumen und vor allem Digitalisierungsprojekte - hierfür ist zunächst die (kostenlose) Beratung durch den Digital-Lotsen im Lüneburger Innenstadt-Büro vorgesehen. Für die Finanzierung der Förderrichtlinie hat die Hansestadt 100.000 Euro außerplanmäßig in den Haushalt eingestellt. Die maximale Fördersumme pro Gewerbeeinheit beträgt 5.000 Euro.

Die Richtlinie sowie das Antragsformular können heruntergeladen werden. Anträge sind zu schicken an folgende Mailadresse: Foerderung.Einzelhandel.Handwerk@stadt.lueneburg.de

Darlehensprogramme

Anträge auf den Niedersachsen-Schnellkredit (max. 300.000 €) können ausschließlich über Ihre Hausbank gestellt werden. Antragberechtigt sind Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte. Weitergehende Informationen finden Sie unter folgendem Link: Niedersachsen-Schnellkredit.
Der KfW-Schnellkredit 2020 (10+ bis 50 Mitarbeiter: max. 500.000 €, über 50 Mitarbeiter: max. 800.000 €) wird ebenfalls über die Hausbank beantragt. Weitergehende Informationen finden Sie hier:  KfW-Schnellkredit 2020

Wenn Sie zu den o.g. Informationen weitere Fragen haben, können Sie uns von Mo. bis Fr. in der Zeit von 8.00 – 17.00 Uhr unter folgender Telefonnummer erreichen: Tel. 04131 – 2082-0 oder senden Sie eine e-mail an info@wirtschaft.lueneburg.de

 

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