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Neue Förderprogramme

Drei neue Förderprogramme bieten Unternehmen in Niedersachsen attraktive Möglichkeiten für die Stabilisierung und Weiterentwicklung ihres Geschäfts. Hiermit sollen Investitionen und Innovationen bei Unternehmen angestoßen werden, die im zweiten Quartal 2020 einen Umsatzrückgang im Vergleich zu 2019 zu verzeichnen hatten. Ab 23. September können die Förderanträge bei der NBank eingereicht werden. Die WLG bietet Beratung für Unternehmen an, die sich zu den Möglichkeiten und Rahmenbedingungen der drei Programme informieren wollen.

Das Programm Neustart Niedersachsen Investition kann von allen Unternehmen im gewerblichen Bereich, auch Großunternehmen, beantragt werden. Die Investitionen sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Unternehmen können Zuschüsse bis 250.000 Euro (Automobilwirtschaft bis zu 800.000 Euro) erhalten, die Förderquoten betragen 50% (40%) für Investitionen bis 200.000 EUR (625.000 EUR).

Das Programm Neustart Niedersachsen Innovation kann von allen Unternehmen im gewerblichen Bereich, auch Großunternehmen, beantragt werden, für Innovationsvorhaben, die ein verbessertes Produkt, ein verbessertes Produktionsverfahren oder eine verbesserte Dienstleitung im Unternehmen hervorbringen. Dabei muss der unternehmensbezogene Stand der Technik gesteigert werden. Erstattet werden 60 Prozent der Ausgaben (Automobilwirtschaft 75 Prozent), der maximale Zuschuss liegt bei 800.000 Euro. Die Personalausgaben müssen über 50 Prozent der Gesamtausgaben betragen.

Die Innovationsgutscheine kommen kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten zu Gute. Mit Zuschüssen bis zu 30.000 Euro können 80 Prozent der Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die extern beauftragt wurden, gefördert werden.

Haben Sie Fragen zu den neuen Förderprogrammen oder wünschen Unterstützung bei der Antragstellung? Dann rufen Sie uns gerne unter 04131 20820 an und vereinbaren ein Beratungsgespräch. Oder schreiben Sie uns eine Email unter anmeldung@wirtschaft.lueneburg.de mit Ihrem Terminwunsch und der Angabe zum Beratungsthema.

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