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Innovationsgutscheine sind wieder zu beantragen

Kleine und mittlere Unternehmen können ab sofort wieder einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben (max. 30.000 Euro) mit dem Förderinstrument „Innovationsgutschein“ beantragen. Förderfähig sind Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister für verbesserte oder neue Produkte, Produktionsverfahren sowie Dienstleistungen. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Projekts – wie beispielsweise einem coronabedingten Umsatzrückgang, wird die Förderwürdigkeit auch nach Innovationsgehalt, Marktfähigkeit und Realisierbarkeit beurteilt. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der NBank gestellt werden.

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen.

Was wird gefördert?
Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie z.B.:

  • Konstruktionsleistungen
  • Service Engineering
  • Prototypenbau
  • Design
  • Produkttests zur Qualitätssicherung
  • Werkstoffstudien
  • Studien sowie Konzepte zur Fertigungstechnik
  • Unterstützung und Schulung im Bereich Wissenstransfer
  • Bereitstellung von Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
  • Tests und Zertifizierungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der NBank. Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu Christian Scherrer auf.

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