Samtgemeinde Bardowick
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Sonn- und Feiertagsausnahmen Erteilung im Reisegewerbe

Samtgemeinde Bardowick - Ordnungsamt

Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800
Postanschrift:
Schulstraße 12
21357 Bardowick
04131 1201 - 0
04131 1201 - 800

Leistungsbeschreibung

Wer ein Reisegewerbe betreibt, muss grundsätzlich die Vorschriften des Gesetzes über den Ladenschluss (LadSchlG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (NFeiertagsG) beachten. Eine Ausnahme von der Sonn- und Feiertagsruhe gilt für das Anbieten (Feilbieten) von Waren sowie für gastgewerbliche Tätigkeiten im Reisegewerbe. Außerdem gelten die Ausnahmebestimmungen für selbständige Gewerbetreibende, die andere Personen im Rahmen ihres Geschäftsbetriebs aufsuchen.

Weitere Ausnahmen müssen auf schriftlichen Antrag durch die Samtgemeinde Bardowick ausdrücklich zugelassen werden. 

Gesetz über den Ladenschluss (LadSchlG)
Niedersächsisches Gesetz über die Feiertage (NFeiertagsG)

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Samtgemeinde Bardowick.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug
  • Reisegewerbekarte
  • ggf. Unterlagen, die das Vorhaben dokumentieren

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.22.7 an.

Gebühr: 0,00 - 59,00 Euro
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Montag, Dienstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
      Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr
      Mittwoch geschlossen!
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft