Samtgemeinde Bardowick
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Genehmigung für Ausnahmen von der Straßenverkehrs-Ordnung: Erteilung

Fachdienst 42 Straßenverkehr

Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0
Postanschrift:
Am Springintgut 3
21335 Lüneburg
04131 26-0

Leistungsbeschreibung

Wenn eine Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Dies betrifft z.B. Ausnahmen

  • von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
  • vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
  • von den Regelungen zum Halten und Parken,
  • von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
  • von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
  • vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
  • vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
  • von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
  • vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
  • von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
  • vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Lüneburg.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden SIe sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 10,20 - 767,00 Euro
Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht der Gebührenrahmen je Ausnahmetatbestand und Fahrzeug / Person.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.

Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.

Was sollte ich noch wissen?

Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Bemerkungen

Text überprüft durch die AG Kommunenredaktion

Wichtige Informationen zum Thema

  • Anschrift

  • Öffnungszeiten

    • Sachgebiet Führerscheine:
      Montag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Dienstag: 08:00 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr
      Mittwoch: geschlossen
      Donnerstag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Freitag: 08:00 - 11:30 Uhr
      Sachgebiet Straßenverkehr:
      Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
  • Ansprechperson

    • Sascha Gienke
      Abteilung:
      Straßenverkehr
      Besucheranschrift:
      Am Springintgut 3
      21335 Lüneburg
      Raum:
      104, Gebäude 6
      Telefon
      +49 4131 26-1304
      Fax
      +49 4131 26-2304
      Sabine Mindt
      Abteilung:
      Straßenverkehr
      Besucheranschrift:
      Am Springintgut 3
      21335 Lüneburg
      Raum:
      104, Gebäude 6
      Telefon
      +49 4131 26-1556
      Fax
      +49 4131 26-2556
  • Formulare

    • Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 StVO
  • Parken

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 20
    • Parkplatz:
      Anzahl: 508
  • Barrierefreiheit

    • Aufzug vorhanden: ja
    • Rollstuhlgerecht: ja
  • Sonstige Angaben

    • Parkplätze direkt vor dem Gebäude in begrenzter Anzahl. Parkhaus Am Rathaus ca. 200m entfernt.
  • Verkehrsmittel

    • Fahrplanauskunft