eRechnung
Die Samtgemeinde Bardowick empfängt elektronische Rechnungen
Durch die EU-Richtlinie 2014/55, das Nds. Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG) sowie die Nds. Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr (NERechVO) sind öffentliche Auftraggeber zum Empfang von elektronischen Rechnungen verpflichtet. Versand, Empfang und Bearbeitung von elektronischen Rechnungen ermöglichen Effizienzvorteile für Rechnungssteller und Rechnungsempfänger. Als Rechnungssteller profitieren Sie von kürzeren Lieferzeiten, Einsparungen von Porto- und Papierkosten und einer besseren Archivierbarkeit. Als Rechnungsempfänger erlaubt uns die Entgegennahme von eRechnungen eine kürzere Bearbeitungszeit.
Achtung: Die elektronische Rechnung gemäß dem festgelegten Format XRechnung ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz. Eine reine PDF-Datei ist keine eRechnung!
Wie gehen Sie vor, wenn Sie uns eine eRechnung schicken möchten?
1. Erstellen Sie Ihre XRechnung in Ihrem elektronischen Rechnungssystem.
2. Zur Einreichung Ihrer standardkonformen eRechnungen senden Sie diese an rechnungseingang@bardowick.de. Geben Sie in der eRechnung die Leitweg-ID der Samtgemeinde Bardowick 033555402-0-61 an. Die Leitweg-ID gilt auch, wenn Rechnungsempfänger eine der folgenden Mitgliedsgemeinden ist:
- Flecken Bardowick
- Barum
- Handorf
- Mechtersen
- Radbruch
- Vögelsen
- Wittorf
- Planungsverband
3. Die eRechnung wird durch die Samtgemeinde Bardowick bearbeitet.